Streitigkeiten und daraus resultierende Klagen zwischen Mietern und Vermietern gehören zu den arbeitsintensivsten Bereichen, mit denen sich die Gerichte in Deutschland tagtäglich zu befassen haben. Vor dem Amtsgericht München kam es zuletzt zu einem erneuten Streit zwischen Mieter und Vermieter, der mangels außergerichtlicher Einigung vor dem Kadi endete. Am heutigen Montag veröffentlichte das Amtsgericht München ein Urteil (Az 461 C19454/09), mit dem die Rechte der Vermieter in Deutschland deutlich gestärkt wurden.
Wie bei jedem anderen Urteil
Das Amtsgericht München sorgt pünktlich zum Beginn des Oktoberfestes am kommenden Wochenende mit einem bemerkenswerten Urteil aus dem Verkehrsrecht für Verwunderung unter den Autofahrern in der bayrischen Landeshauptstadt. Die Pressestelle des Amtsgerichts veröffentlichte am vergangenen Montag ein Urteil, nach dem einer Motorradfahrerin eine Teilschuld von 50 % an einem Unfall gegeben wurde, der sich vor drei Jahren während der Wiesn, wie das Oktoberfest auch genannt wird, ereignet hatte.
Bei dem Unfall war ein stark angetrunkener Passant
Apotheken dürfen in Deutschland auch weiterhin nur von Pharmazeutikern oder ähnlich qualifizierten Personen betrieben werden, Apothekenketten bleiben dagegen nach wie vor verboten. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) am gestrigen Dienstag bei einer Verhandlung in Luxemburg. Damit wurde das in Deutschland gültige Apothekengesetz bestätigt, da es nach Ansicht der Richter mit dem EU-Recht vereinbar ist. Die Einschränkungen bei der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU ließen sich mit der Sicherstellung der qualifizierten Versorgung mit Medikamenten
Zu kleine Wohnung berechtigt Mieter zur fristlosen Kündigung
30.04.2009 Autor:
Kai Rebmann
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Eine um mindestens 10 % zu geringe Wohnfläche stellt einen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags seitens des Mieters dar. Zu einem entsprechenden Urteil kam nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, wo die Richter über die Klage auf das Recht zur fristlosen Kündigung durch einen Mieter zu entscheiden hatten. Bisher war es einem Mieter nur gestattet, bei einer zu kleinen Wohnung die Miete um den entsprechenden Prozentsatz zu mindern, wobei als Bemessungsgrundlage jeweils die im