Die Internet-Plattform Hartplatzhelden, eine Art “Youtube des Amateur-Fußballs“ hat vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) einen wichtigen Sieg gegen den Württembergischen Fußball-Verband (WFV) errungen. Damit dürfen die Hartplatzhelden auch weiterhin selbstgedrehte Clips von Spielen des deutschen Amateur-Fußball im Internet zeigen. Für den Deutschen Fußball-Bund (DFB), in diesem Fall vertreten durch den Landesverband WFV, ist das BGH Urteil hingegen eine peinliche Niederlage.
Der DFB bzw. dessen Vertreter lassen kaum eine Gelegenheit aus, zu betonen, wie wichtig ihnen
EuGH kassiert staatliches Glücksspiel-Monopol in Deutschland
08.09.2010 Autor:
Thomas Stern
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat das staatliche Glücksspiel-Monopol in Deutschland in einer Vorabentscheidung für unzulässig und ab sofort nicht mehr gültig erklärt. Demnach dürfen Glücksspiele aller Art mit sofortiger Wirkung auch von privaten Anbietern veranstaltet werden, so z.B. Sportwetten, Poker oder ähnliche Glücksspiele. Vor allem das Verbot der Sportwetten bzw. das staatliche Monopol in diesem Bereich nahmen zahlreiche private Anbieter zum Anlass, um vor Gericht dagegen zu klagen.
Unter anderem hatten sich Gerichte in
Streitigkeiten und daraus resultierende Klagen zwischen Mietern und Vermietern gehören zu den arbeitsintensivsten Bereichen, mit denen sich die Gerichte in Deutschland tagtäglich zu befassen haben. Vor dem Amtsgericht München kam es zuletzt zu einem erneuten Streit zwischen Mieter und Vermieter, der mangels außergerichtlicher Einigung vor dem Kadi endete. Am heutigen Montag veröffentlichte das Amtsgericht München ein Urteil (Az 461 C19454/09), mit dem die Rechte der Vermieter in Deutschland deutlich gestärkt wurden.
Wie bei jedem anderen Urteil
Das Amtsgericht München sorgt pünktlich zum Beginn des Oktoberfestes am kommenden Wochenende mit einem bemerkenswerten Urteil aus dem Verkehrsrecht für Verwunderung unter den Autofahrern in der bayrischen Landeshauptstadt. Die Pressestelle des Amtsgerichts veröffentlichte am vergangenen Montag ein Urteil, nach dem einer Motorradfahrerin eine Teilschuld von 50 % an einem Unfall gegeben wurde, der sich vor drei Jahren während der Wiesn, wie das Oktoberfest auch genannt wird, ereignet hatte.
Bei dem Unfall war ein stark angetrunkener Passant