Zahlung gegen den Willen des Versicherten laut AG München rechtens
24.02.2010 Autor:
Thomas Stern
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Mit einem nicht ganz alltäglichen Fall aus der Welt der Kfz-Versicherungen mussten sich die Richter am Amtsgericht München im Januar beschäftigen. In dem Fall ging es darum, dass ein Mann gegen seine Kfz-Versicherung klagte, da diese einen Schaden gegen den ausdrücklichen Willen des Klägers bezahlte. Daraufhin stufte die Versicherung den Kläger höher ein, so dass dieser künftig einen entsprechend höheren Beitrag zu bezahlen hat. Der Kläger war der Meinung, den betreffenden Autounfall nicht verschuldet zu