Reiseveranstalter nicht mehr an Katalogpreis gebunden
07.11.2008 Autor:
Thomas Stern
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Seit dem 1. November 2008 ist die Neuregelung der sogenannten Informationspflichten-Verordnung des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gültig. Diese Verordnung erlaubt es Reiseveranstaltern in bestimmten Grenzen von den im Katalog angegebenen Reisepreisen auch nach oben abzuweichen, falls die betreffende Reise nur durch den Zukauf von inzwischen teurer gewordenen Kontingenten verfügbar gemacht werden kann. Diese Mitteilung wurde dieser Tage von der Pressestelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie in Umlauf gebracht. Bisher hatten Reiseveranstalter nicht die