Im Rahmen des von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Konjunkturpakets II, das ein Volumen von 50 Milliarden Euro aufweist, können Käufer eines Neu- oder Jahreswagens bis zum Jahresende auf die sogenannte Abwrackprämie zurückgreifen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Altwagen mindestens neun Jahre alt ist und der Verschrottung zugeführt wird. Das Angebot ist allerdings auf 600.000 Fahrzeuge bzw. 1,5 Milliarden Euro begrenzt. Pro verschrottetem Altfahrzeug gibt es also eine Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro
Neuwagen vorerst nur ein Jahr von Kfz-Steuer befreit
12.11.2008 Autor:
Thomas Stern
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Nachdem das bisherige Steuermodell der Bundesregierung innerhalb der SPD-Fraktion auf breite Ablehnung gestoßen ist, einigten sich die Spitzen der Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD auf eine Neufassung des Beschlusses. Ursprünglich hatte die Bundesregierung am 5. November eine auf zwei Jahre befristete Befreiung von der Kfz-Steuer für alle Neuwagen beschlossen. Damit sollte der im Zuge der Finanzkrise ins Wanken geratenen Automobilindustrie unter die Arme gegriffen werden. Mit diesen Plänen stieß die Bundesregierung vor allem in der Opposition