Bausparkassen haften bei unrentablen Immobilienanlagen
11.02.2009 Autor:
Thomas Stern
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Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist bei einem aktuellen Urteil (Az.: 17 U 197/08) zu dem Schluss gekommen, dass eine Bausparkasse für den Schaden haften muss, der einem Anleger durch die Investition in ein offensichtlich unrentables Anlageprojekt entstanden ist. In dem in Karlsruhe verhandelten Fall hatte der Kläger auf Anraten eines Anlagevermittlers, der mit einer hiesigen Bausparkasse zusammenarbeitet, in eine Immobilie investiert. Da er nicht über genügend Eigenkapital verfügte, nahm der private Anleger im Rahmen zweier Bausparverträge