EuGH kassiert staatliches Glücksspiel-Monopol in Deutschland
08.09.2010 Autor:
Thomas Stern
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat das staatliche Glücksspiel-Monopol in Deutschland in einer Vorabentscheidung für unzulässig und ab sofort nicht mehr gültig erklärt. Demnach dürfen Glücksspiele aller Art mit sofortiger Wirkung auch von privaten Anbietern veranstaltet werden, so z.B. Sportwetten, Poker oder ähnliche Glücksspiele. Vor allem das Verbot der Sportwetten bzw. das staatliche Monopol in diesem Bereich nahmen zahlreiche private Anbieter zum Anlass, um vor Gericht dagegen zu klagen.
Unter anderem hatten sich Gerichte in