Die neue Marktrollentrennung bei Strom und Gas

04.09.2009 Autor: Helmut Agnesson

Seit mehr als zehn Jahren ist der Strommarkt liberalisiert, der Gasmarkt folgte vor wenigen Jahren. Jeder Verbraucher kann seinen Versorger frei wählen, die meisten Kunden sind jedoch dem Grundversorger treu geblieben. Die Bundesnetzagentur vermutet eine Wettbewerbsverzerrung und hat deshalb eine strikte Marktrollentrennung vorgeschrieben.

Die derzeitige Situation
Der Kundendienst-Mitarbeiter des örtlichen Netzbetreibers kann sowohl die Netz- als auch die Lieferantenseite einsehen. Damit stehen ihm Informationen über von einem gewählten Lieferanten versorgte Kunden zur Verfügung. Er darf diese allerdings bei einem geplanten Rückwechsel nicht beraten, diese Aufgabe wird von Kollegen durchgeführt, denen der Zugang zu Netzdaten gesperrt wurde.
Der Mitarbeiter des Lieferanten trägt die Zählerstände fremdversorgter Kunden ein, damit den jeweiligen Versorgern die Durchleitung in Rechnung gestellt werden kann.

Die Marktrollentrennung
Neben weiteren Marktrollen wie Messstellenbetreiber oder Großhändler soll primär die Marktrolle des Netzbetreibers von der des Lieferanten getrennt werden. Der Mitarbeiter des Lieferanten darf keinen Einblick mehr in die Netzdaten erhalten. Die Zählerstände für die Durchleitung dürfen nur noch von der Netzabteilung erfasst werden. Selbstverständlich sind alle Lieferantendaten für die Mitarbeiter der Netzabteilung gesperrt.

Folgen der Marktrollentrennung
Die stringente Trennung der Marktrollen führt zu aufwändigen Kommunikationsverfahren zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber. In vielen Fällen wird es zu Fehlern kommen, die nicht mehr leicht korrigiert werden können. Viele Lieferanten haben in der Vergangenheit dem Netzbetreiber, der in den meisten Fällen zugleich Grundversorger ist, fehlerhaft mitgeteilt, dass ein Kunde in die Grundversorgung zurückkehrt, obgleich jener aus der Wohnung ausgezogen war. Bislang fiel der Fehler auf, wenn das Begrüßungsschreiben als unzustellbar zurückkam und der Sachbearbeiter erkennen konnte, dass der Einzug fehlerhaft erfolgte. In Zukunft kann nicht mehr erkannt werden, dass der Einzug fehlerhaft nach einer Fremdversorgung erfolgte, da keinerlei Informationen über nicht selber versorgte Verbrauchsstellen vorliegen.
Zusätzlich darf der Vermieter seine Mieter nicht mehr anmelden, sofern er von diesen nicht ausdrücklich dazu beauftragt wurde.

Bleibt die Grundversorgung?
Die Grundversorgung bleibt bestehen, so dass weiterhin jeder Verbraucher das Grundrecht auf Stromversorgung behält. Allerdings wird in Zukunft regelmäßig geprüft, welcher Lieferant die meisten Kunden in einer Gemeinde versorgt. So kann in einigen Jahren auch ein Lieferant Grundversorger sein, ohne dass er über ein eigenes Netz verfügt.


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