Die Anerkennung von Bahnfahrausweisen bei den Bussen der DB AG ist uneinheitlich geregelt und für den Fahrgast kaum durchschaubar. Das gilt nicht nur für Fahrausweise zum Regeltarif, sondern ganz besonders für die Anerkennung der als BahnCard 100, diese Schreibung mit dem Großbuchstaben in der Mitte wird von der Bahn offiziell verwendet, bezeichneten Netzkarte.

Die Bahnbusgesellschaften
Während in der Vergangenheit die rechtliche Selbstständigkeit der Busgesellschaften unter dem Dach der Deutschen Bahn AG betont wurde, werden sie mittlerweile wieder deutlich als zur Bahn gehörend gekennzeichnet. Dazu gehört auch ein Farbwechsel bei den Bussen, die jetzt alle in “Nahverkehrsrot” verkehren.

Anerkennung von Schienenfahrausweisen bei den Bussen der DB AG in der Gegenwart
Trotz der eindeutigen Kennzeichnung der Busse als zur Deutschen Bahn AG gehörende Verkehrsmittel werden Schienenfahrausweise nicht immer anerkannt. Grund für die Nichtanerkennung ist häufig, dass der entsprechende Vekehrsverbund diese vorschreibt. So erlaubte der Verkehrsverbund Rhein-Main schon bei seiner Gründung nicht, dass in den Bahnbussen Schienenfahrausweise anerkannt werden. Inzwischen gelten ähnliche Regelungen auch für weitere Verbünde.
Einige Verbünde sind allerdings bei der kundenfreundlichen Regelung geblieben, dass die BahnCard 100 sowie einige weitere Fahrkarten bei den Bahnbusgesellschaften grundsätzlich anerkannt werden. In einigen Regionen beschränkt sich diese Anerkennung auf bestimmte Linien, während sie im Münsterland (VGM) sowie im Bereich des Verkehrsverbundes Ruhr-Lippe (VRL) auch in nicht zur Bahn gehörenden Regionalbussen gilt.

City Ticket
Eine Ausnahme zu einer möglichen Nicht-Anerkennung besteht naturgemäß beim City Ticket. Dieses gilt in der jeweiligen Stadt für eine Anschlussfahrt in allen Verkehrsmitteln und somit auch im Bahnbus. Inhaber einer BahnCard 100 können im jeweiligen City Ticket-Bereich alle öffentlichen Verkehrsmittel ohne Zuzahlung nutzen.
Das Sonderticket “Schönes Wochenende” sowie einige Ländertickets verfügen ebenfalls über Sonderbestimmungen, die dazu führen, dass diese vergünstigten Fahrausweise in einigen Verkehrsverbünden in mehr Verkehrsmitteln anerkannt werden als die hochwertigste Netzkarte.

Was ist für den Kunden wünschenswert
Für den Kunden ist die teilweise Nichtanerkennung von Bahnfahrkarten in den Bussen der Deutschen Bahn AG nur schwer nachvollziehbar, zumal ihm oft eine andere Regelung aus der Vergangenheit bekannt ist. Da Busse nicht selten am Abend oder am Wochenende als Ersatz für Züge verkehren, ist eine Anerkennung von Schienenfahrausweisen eigentlich als logische Konsequenz anzusehen.
Da die Bahn in allen Verkehrsverbünden einen beachtlichen Teil der Leistung erbringt, sollte sie in der Verhandlungsposition sein, die Anerkennung ihrer Netzkarte durchzusetzen.
Grundsätzlich sollten alle Schienenfahrausweise in allen Bussen der DB AG anerkannt werden.
Möglicherweise ist eine Ausweitung des Angebotes um eine “BahnCard 120″ sinnvoll, die bundesweit ohne Ausnahme in allen Verkehrsmitteln gilt. Eine vergleichbare Netzkarte in den Niederlanden wird von den dortigen Bewohnern sehr gut angenommen.


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