Der Meinung wurde am Mittwoch, den 16. September 2009 um 13:27 Uhr veröffentlicht und wurde unter Versicherungen abgelegt. du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. du kannst einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
Das Amtsgericht München sorgt pünktlich zum Beginn des Oktoberfestes am kommenden Wochenende mit einem bemerkenswerten Urteil aus dem Verkehrsrecht für Verwunderung unter den Autofahrern in der bayrischen Landeshauptstadt. Die Pressestelle des Amtsgerichts veröffentlichte am vergangenen Montag ein Urteil, nach dem einer Motorradfahrerin eine Teilschuld von 50 % an einem Unfall gegeben wurde, der sich vor drei Jahren während der Wiesn, wie das Oktoberfest auch genannt wird, ereignet hatte.
Bei dem Unfall war ein stark angetrunkener Passant von einem Motorrad erfasst worden, nachdem er völlig unvermittelt auf die Straße gelaufen war. Die Angeklagte versuchte sich damit zu rechtfertigen, dass sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten und keine Chance zu einem Ausweichmanöver gehabt habe. Eine Darstellung, der die Richter am Amtsgericht München trotz entsprechender Zeugenaussagen nicht folgen konnten oder wollten. Vielmehr wurde das Urteil damit begründet, dass es allgemein bekannt sei, dass am Rande der Wiesn in München immer viele Betrunkene unterwegs seien. Dies gelte insbesondere für die späten Abendstunden, in denen sich der strittige Unfall im Jahr 2006 auch zugetragen hatte.
Aus dem Urteil ergeben sich auch unmittelbare Folgen für das diesjährige Oktoberfest, das in München in der Zeit vom 19.09. – 04.10.2009 stattfindet. Autofahrer müssen demnach stets mit betrunkenen Fußgängern rechnen, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten, und ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Sollte es zu einem Unfall kommen, müssen die Autofahrer zumindest mit einer Teilschuld rechnen, wie das aktuelle Urteil des Amtsgerichts München zeigt – auch wenn sie sich ordnungsgemäß verhalten haben.



