Tätowierung und Judentum

16.09.2009 Autor: Helmut Agnesson

Die dauerhafte Tätowierung ist im Judentum verboten. Das Verbot findet sich bereits in der Weisung, in Levitikus 19, 28 heißt es: “Eingeätzte Schrift sollt ihr an euch nicht machen”.

Die zwei Gründe für das Verbot
Nach der Auffassung der Weisen verbietet die Bibel die Tätowierung aus zwei Gründen. Sie war einerseits ein Ausdruck vieler heidnischer Kulte, andererseits beschädigt jede dauerhafte Tätowierung den Körper. Dieser gilt im Judentum als von Gott gegeben und darf nicht absichtlich beschädigt werden. Bei einer strengen Auslegung gilt das sogar in Bezug auf Ohrlöcher, so dass eigentlich nur mit einem Klipp versehene Ohrringe getragen werden dürfen, da sie nicht das Stechen eines Ohrloches erfordern.

Wenn eine Tätowierung vorliegt
Trotz des eindeutigen Verbotes sind einige Juden tätowiert. Nicht wenige von ihnen haben Angst, dass ihre Tätowierung der Beerdigung auf einem jüdischen Friedhof entgegenstehen könnte. Diese Angst ist unbegründet, da das Begehen einer Sünde nicht dazu führt, dass die Beerdigung auf dem jüdischen Friedhof verweigert wird.
Umstritten ist, ob eine vorhandene Tätowierung entfernt werden soll. Während einige Rabbiner eine solche Maßnahme als Zeichen der Umkehr begrüßen, lehnen andere sie mit der Begründung ab, dass bei der Entfernung einer vorhandenen Tätowierung erneut eine Gesundheitsgefährdung auftritt.
Wenn ein Nichtjude sich dem Judentum anschließen möchte, werten die meisten Rabbiner eine Tätowierung nicht als HInderungsgrund, da das entsprechende Verbot für ihn bislang nicht galt. Allerdings ist sie auf jeden Fall anzusprechen.

Nicht dauerhafte Tätowierungen
Heute gibt es neben dauerhaften Tattoos auch Tätowierungen, welche nach einer gewissen Zeit automatisch verblassen oder abwaschbar sind. Diese gelten allgemein als erlaubt, sofern sie nicht im Zusammenhang mit einem heidnischen Kult aufgebracht werden. Des Weiteren wird verlangt, dass die verwendeten Farben nicht schädlich sind. Zusätzlich sollen vorübergehende Tätowierungen nicht verwendet werden, wenn sie nicht eindeutig als solche erkannt werden können. Der Grund für diese Regel ist, dass kein halachisch weniger gebildeter Jude irrtümlich annehmen soll, dass dauerhafte Tätowierungen erlaubt wären, wenn er eine abwaschbare sieht und sie irrtümlich für dauerhaft hält.
Selbstverständlich ist, dass jede Form der Körperbemalung nicht am Schabbat durchgeführt werden darf, da sie zur Kategorie der Hauptarbeit des Schreibens zu rechnen ist.
Gegen textile Tattooärmel ist selbstverständlich grundsätzlich nichts einzuwenden.

Umfassende Vorschläge zu Tattoovorlagen gibt es auf weitere Seiten zum Thema Tattoos im Netz.


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