Batterielichter am Fahrrad

10.06.2009 Autor: Helmut Agnesson

Neben der Fahrradbeleuchtung durch einen Dynamo sind im Handel Batterielichter für Fahrräder erhältlich. Einige Fahrradfahrer sehen diese Form der Beleuchtung als sehr bequem an, ihr Nachteil besteht darin, dass Kosten für den regelmäßigen Kauf von Batterien anfallen. Diese lassen sich durch die Verwendung mehrfach aufladbarer Akkus minimieren.

Die Rechtslage
Batterielichter sind gemäß der Straßenverkehrsordnung nur an leichten Rennrädern erlaubt, da diese einen Dynamobetrieb nicht zulassen. An allen anderen Fahrrädern ist der Dynamo vorgeschrieben.
Statthaft ist ein Batterie Rücklicht als zusätzliche Beleuchtung. Ein zusätzliches Batterielicht als Scheinwerfer darf hingegen nur während der Standzeit an einer Ampel eingeschaltet werden, sofern kein Standlicht vorhanden ist.

Die Praxis
In der Praxis akzeptiert die Polizei in vielen Fällen Batterielichter bei allen Fahrrädern, sofern diese hell genug leuchten und sie am Fahrrad angebracht sind. Die Anbringung der Lichter am Körper des Fahrers wird nicht akzeptiert.
Diese Regelung ist sinnvoll, da ein Fahrradfahrer bei einem während der Fahrt auftretenden Defekt an der Lichtanlage sicher nach Hause kommt, wenn er als Ersatz Batterielichter mit sich führt. Die Polizei im westfälischen Münster hat im letzten Winter sogar eine Pressemitteilung veröffentlicht, in welcher sie das Mitführen von Batterielichtern als Ersatzbeleuchtung empfohlen hat und gleichzeitig erklärte, dass deren Einsatz bei einer Kontrolle nicht beanstandet würde. Einige andere Polizeidienststellen akzeptieren Batterielichter als Beleuchtung, sofern der Radfahrer glaubhaft machten kann, dass ein Defekt beim eigentlichen Fahrradlicht während der aktuellen Fahrt eingetreten ist. Für die Akzeptanz von Batterielichtern wird der pragmatische Grund angegeben, dass auch diese Form der Beleuchtung eine ausreichende Sicherheit herstellt und die Ordnungshüter ihre Aufmerksamkeit lieber verwenden, um gänzlich ohne Beleuchtung fahrende Radler zu verwarnen.
Bei sehr starkem Regen oder Schneefall funktionieren ohnehin nur Batterielichter oder extrem hochwertige Dynamos.

Wunsch
Wünschenswert ist eine Veränderung der Straßenverkehrsordnung, so dass Batterielichter am Fahrrad künftig als Ersatz bei einem Defekt der Lichtanlage oder bei extremen Witterungsverhältnissen ausdrücklich gestattet sind. Eine klare gesetzliche Regelung ist besser als die pragmatische Akzeptanz dieser nützlichen Beleuchtung durch den einzelnen Polizisten.


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