Der Meinung wurde am Sonntag, den 20. September 2009 um 14:32 Uhr veröffentlicht und wurde unter Urlaub & Reisen abgelegt. du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. du kannst einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
Deutsche Gäste gelten im Ausland als diejenigen, welche extra früh aufstehen, damit sie einen Liegestuhl am Pool reservieren können. Die Unsitte, Liegen mit einem Handtuch als reserviert zu kennzeichnen, greift immer stärker auch in heimischen Schwimmbädern um sich.
Die Rechtslage
Als der erste Reisende auf eine teilweise Rückerstattung des Reisepreises klagte, da seine Handtücher wiederholt von der Liege entfernt wurden, musste sich ein Gericht mit der Rechtmäßigkeit dieser Form der Reservierung beschäftigen. Das Wegnehmen des Handtuches durch andere Reisende stellt dem Urteil gemäß keinen Reisemangel dar, da das Reservieren nicht zulässig ist.
Wenn alle Liegestühle besetzt oder reserviert sind, darf somit jeder Badegast das Handtuch zur Seite legen oder es beim Bademeister als Fundsache abgeben. Einige Bäder verbieten das Reservieren der Liegen zusätzlich durch entsprechende Hinweisschilder. In diesem Fall kann der Bademeister einen Badegast des Bades verweisen, wenn dieser sein Handtuch trotz Aufforderung nicht von der Liege entfernt.
Beliebte Ausreden
Gelegentlich behaupten Badegäste, dass sie eigentlich gar keinen Liegestuhl reservieren wollen, sie jedoch keine andere Möglichkeit für die Ablage ihres Handtuches finden. Das ist eindeutig eine Ausrede, da in jedem Schwimmbad Ablagefächer für Badeutensilien eingerichtet sind. Notfalls lässt sich das Handtuch bei Bedarf aus dem Schrank holen.
Warum das Reservieren von Liegen problematisch ist
Viele Badegäste verbringen einen ganzen Tag im Schwimmbad und möchten sich dort auch ausruhen. Die Anzahl der Liegen ist so berechnet, dass sie für einen normalen Andrang ausreicht , wenn jeder die genutzte Liege nach deren Gebrauch räumt. Die vorhandenen Liegen reichen nicht aus, wenn einzelne Gäste sie während ihres gesamten Aufenthaltes für sich reklamieren. Die Anschaffung von mehr Liegestühlen scheitert nicht unbedingt an den Kosten, in den meisten Hallenbädern ist der Platz begrenzt. Somit ist es ein Gebot der Höflichkeit und der gegenseitigen Rücksichtnahme, keine Liegestühle zu reservieren, damit jeder Badegast die Möglichkeit zum Ausruhen bekommt.
Lösungen
Einige Bäder verfügen neben den schlichten und robusten Liegen am Rand der Wasserfläche über zusätzliche Ruheräume. Diese sind in der Regel mit hochwertigen Liegen ausgerüstet und werden bislang seltener reserviert als die sich direkt im Bad befindlichen Stühle. Das Ausweichen auf den Ruheraum ist aber in der Regel nur für Badegäste möglich, welche zweifache Badebekleidung mitgebracht haben, da dort auf Grund der hochwertigen Liegen trockene Badekleidung vorgeschrieben ist.
Eine andere Variante besteht darin, einige Liegen, welche eindeutig gekennzeichnet werden, für die alleinige Nutzung gegen ein entsprechendes Entgelt zu reservieren. Damit stehen alle anderen Liegestühle jedem Gast zur Verfügung.



