Er kann es nicht lassen. Auch in der kurz nach dem Jahreswechsel gestarteten Staffel von Deutschland sucht den Superstar (DSDS) schießt Dieter Bohlen mit seinen bissigen, ironischen und teilweise sarkastischen Kommentaren ein ums andere Mal über das Ziel hinaus – zumindest wenn es nach dem Jugendschutz geht. Dieter Bohlen, der unumstrittene Chef der Jury bei DSDS, fing sich nun auch einen offiziellen Rüffel von einer der höchsten Stellen des Jugendschutzes in Deutschland ein, der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Zuvor wurde Bohlen schon dazu “verdonnert“, für bestimmte Kraftausdrücke – die wir an dieser Stelle lieber nicht explizit niederschreiben wollen – jeweils 2 Euro in ein sogenanntes Phrasenschwein einzubezahlen.

Erlaubt ist alles, was Quote macht. Diesem Motto scheinen Dieter Bohlen, DSDS und der private TV-Sender RTL nun schon seit Jahren zu folgen – und haben beim Fernsehpublikum durchaus beachtlichen Erfolg. Dem Jugendschutz ist DSDS eigentlich schon immer ein Dorn im Auge gewesen, was vor allem auf die Kommentare der Jury, allen voran Dieter Bohlen, zurückzuführen sein dürfte. Anlass für die aktuelle Rüge für DSDS und Dieter Bohlen durch die KJM ist die erste Casting-Folge, die bei RTL am 9. Januar 2010 ausgestrahlt worden war.

Konkret geht es dabei um die Szene, als ein gesanglich mäßig begabter Kandidat von Dieter Bohlen auf einen sogenannten Pipi-Fleck auf der Hose aufmerksam gemacht worden ist. Laut KJM wurde damit der Eindruck erweckt, dass “der junge Mann seine Körperfunktionen nicht kontrollieren könne, was ausführlich gezeigt worden sei und den Kandidaten lächerlich gemacht habe“, wie es in der Stellungnahme der Jugendschützer heißt. RTL und DSDS wurden von der KJM alleine im Jahr 2008 mit einem Bußgeld in Höhe von insgesamt rund 100.000 Euro bestraft, eben wegen derartiger Verfehlungen in den Casting-Shows.


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