Der Meinung wurde am Montag, den 28. Juni 2010 um 14:45 Uhr veröffentlicht und wurde unter Immobilien abgelegt. du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. du kannst einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
Streitigkeiten und daraus resultierende Klagen zwischen Mietern und Vermietern gehören zu den arbeitsintensivsten Bereichen, mit denen sich die Gerichte in Deutschland tagtäglich zu befassen haben. Vor dem Amtsgericht München kam es zuletzt zu einem erneuten Streit zwischen Mieter und Vermieter, der mangels außergerichtlicher Einigung vor dem Kadi endete. Am heutigen Montag veröffentlichte das Amtsgericht München ein Urteil (Az 461 C19454/09), mit dem die Rechte der Vermieter in Deutschland deutlich gestärkt wurden.
Wie bei jedem anderen Urteil auch, muss in Zukunft aber zunächst geprüft werden, ob der jeweilige Einzelfall wirklich mit dem in München verhandelten Fall vergleichbar ist. Konkret ging es vor dem Amtsgericht um eine Vermieterin die auf Zahlung der vollständigen Miete geklagt hatte. Die Mieterin hatte zuvor die Miete ohne Zustimmung gemindert und sah sich dazu aus gleich zwei Gründen berechtigt. Neben der aus Sicht der Angeklagten mangelhaften Bausubstanz der Immobilie war der Mieterin der ständige Taubenkot auf dem Balkon der Innenstadt-Wohnung ein Dorn im Auge, weshalb die Miete eigenmächtig gemindert wurde.
Das Amtsgericht München folgte dieser Auffassung jedoch nicht und entschied, dass die fehlende Miete umgehend nachbezahlt werden müsse. Zur Begründung hieß es, dass in über 50 Jahre alten Immobilien, wie hier der Fall, mit gewissen Mängeln zu rechnen sei und Tauben zum Alltag einer Großstadt in Deutschland gehörten. Dies gelte in der Konsequenz auch für die Hinterlassenschaften der gefiederten Tiere, wie die Richter sinngemäß ausführten.



