Handyverträge

02.07.2008 Autor: Thomas Stern

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Handyverträge lassen sich grundsätzlich in Postpaid- und Prepaidverträge aufteilen, wobei viele Nutzer einen Prepaidvertrag nicht als solchen empfinden und bei einer derartigen SIM-Karte gerne von einer “Karte ohne Vertrag” sprechen.
Gemäß der gültigen Rechtslage begründet jedoch der Kauf und die Aktivierung einer Prepaid-Karte ebenfalls ein Vertragsverhältnis, aus welchem sich allerdings keine dauerhaften finanziellen Verpflichtungen für den Kunden ergeben, da er die Nutzung der Karte jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einstellen kann.

Klassische Handyverträge sind jedoch die Postpaid-Verträge, bei denen der Kunde eine monatliche Rechnung erhält und sich bei gängigen Vertragsmodellen für zwei Jahre bindet. Nutzt der Kunde ein subventioniertes Handy, so schließt er rechtlich zwei getrennte Verträge ab; einen Kaufvertrag über das Endgerät sowie den Nutzungsvertrag für die SIM-Karte. Die klassische Abrechnungsform aus Grundpreis und nutzungabhängigen Entgelten wird zwar weiterhin angeboten; sie wird jedoch von zunehmend weniger Kunden genutzt. Wesentlich beliebter sind Handyverträge, bei denen in der Grundgebühr eine feste Gesprächszeit enthalten ist. Zunehmend abgeschlossen werden Flatrate-Verträge, bei denen der Kunde überwiegend in das eigene Netz sowie zu Festnetz-Anschlüssen ohne weitere Kosten telefonieren kann. Zusätzlich können auch Flatrate-Verträge gebucht werden, die Gespräche in alle Netze abdecken. Für Auslandsgespräche stehen bislang noch keine Festpreis-Angebote zur Verfügung.
Eine Besonderheit stellen Handyverträge dar, bei denen der Kunde zusätzlich eine Festnetz-Rufnummer erhält und in einem bestimmten örtlichen Bereich zu Festnetz-Konditionen telefoniert.

Alle Anbieter von Mobilfunk-Leistungen bieten zusätzliche Handyverträge für die kostengünstige Nutzung der SIM-Karte im Ausland an. Diese können einfach über das Handy gebucht werden und werden meistens kostenlos angeboten. Wer einen solchen Zusatzvertrag nicht abschließt, zahlt teilweise sehr hohe Gebühen für die Auslands-Nutzung.

Für die Nutzung des Gerätes für den Datenverkehr halten Netzbetreiber und Provider gesonderte Handyverträge bereit. Wer sein Mobiltelefon nur gelegentlich für diese Zwecke einsetzt, benötigt einen derartigen Spezialvertrag nicht, da diese Verwendung des Gerätes grundsätzlich Bestandteil aller Handyverträge ist. Eine regelmäßige Nutzung des Mobiltelefones für das Internet oder andere Formen der Datenübertragung erfordert aus Kostengründen jedoch den Abschluss eines gesonderten Datenvertrages oder die Hinzubuchung der Internet-Flatrate zum Gesprächstarif.

Die meisten Handyverträge verlängern sich um die ursprüngliche Vertragsdauer oder um ein Jahr, wenn der Kunde sie nicht rechtzeitig vor deren Ablauf kündigt.

Ein Kommentar zu “Handyverträge”


  1. günter schreibt:

    Dabei finde ich es echt nicht in Ordnung das sich die Vertragdauer automatisch verlängert wenn nicht frisgerechjt gekündigt wird. Es sollte dem kunden selbst überlassen bleiben ob er eine Vertragsverlängerung wünscht oder nicht.



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