Der Meinung wurde am Mittwoch, den 20. Mai 2009 um 12:30 Uhr veröffentlicht und wurde unter Gesundheit abgelegt. du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. du kannst einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
Apotheken dürfen in Deutschland auch weiterhin nur von Pharmazeutikern oder ähnlich qualifizierten Personen betrieben werden, Apothekenketten bleiben dagegen nach wie vor verboten. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) am gestrigen Dienstag bei einer Verhandlung in Luxemburg. Damit wurde das in Deutschland gültige Apothekengesetz bestätigt, da es nach Ansicht der Richter mit dem EU-Recht vereinbar ist. Die Einschränkungen bei der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU ließen sich mit der Sicherstellung der qualifizierten Versorgung mit Medikamenten und Arzneimitteln rechtfertigen, wie es in einem Auszug aus der Urteilsbegründung hieß.
Für die in den Niederlanden ansässige Versandapotheke DocMorris bedeutet dieses Urteil des EuGH eine empfindliche Niederlage. Doc Morris ist in Deutschland zwar schon mit rund 150 Apotheken vertreten, die aber ohne Ausnahme von wirtschaftlich unabhängig voneinander agieren und jeweils von qualifizierten Pharmazeutikern betrieben werden. Damit handelt es sich nicht um eine Apothekenkette im Sinne des deutschen Apothekengesetzes, das eine solche Konstellation verbietet.
Ziel von DocMorris und dem Mutterkonzern Celesio war es, Medikamente in Deutschland künftig auch in Supermärkten und anderen Geschäften des Einzelhandels zu verkaufen. Dazu wird es nach dem Urteil aus Luxemburg zumindest in Deutschland vorerst nicht kommen, da die Apotheken in diesem Bereich weiterhin einen Monopolstatus genießen dürfen. Die Celesio-Aktie rutschte nach dem Bekanntwerden des Urteils um bis zu 10 % ab und war zeitweise nur noch rund 17 Euro wert.


