Der Meinung wurde am Freitag, den 26. März 2010 um 21:04 Uhr veröffentlicht und wurde unter Finanzen & Geld abgelegt. du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. du kannst einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
Nach einem langen und zähen Ringen mit den Banken in Deutschland hat Ilse Aigner (CSU) eines ihrer aktuellen Ziele als Bundesverbraucherministerin erreichen können. Die Rede ist von der Deckelung von Gebühren, die Verbrauchern in Rechnung gestellt werden können, wenn sie künftig die Dienste eines Geldautomaten in Anspruch nehmen, der nicht in ihrer Hausbank steht. Allerdings musste sich Aigner vorerst mit einem Teilerfolg begnügen, da es sich bei der mit den Banken in Deutschland erzielten Einigung um einen Kompromiss handelt.
Die angestrebte endgültige Lösung der Frage nach den Gebühren beim Abheben von “fremden“ Geldautomaten in anderen Banken konnte die CSU-Politikerin noch nicht durchsetzen. Jedoch stimmten die Banken dem Vorschlag zu, die Deckelung bei den Gebühren auf maximal fünf Euro pro Geschäftsvorgang zu begrenzen und diese Regelung für die kommenden 18 Monate als verbindlich zu betrachten. Darüber hinaus ließ sich Aigner von den Banken in Deutschland versprechen, dass sie sich um eine nachhaltige und dauerhafte Lösung bemühen werden.
Bei der Zielsetzung nach mehr Zuverlässigkeit und Transparenz am Geldautomaten spielt aus Sicht der Kunden aber auch noch ein anderes Thema eine wichtige Rolle. So wurde außerdem vereinbart, dass die entstehenden Gebühren, die von der Bank in Rechnung gestellt werden, vor dem betreffenden Geschäftsvorgang auf dem Bildschirm angezeigt werden.



