Schule des 2. Bildungsweges

23.07.2008 Autor: meinung.info 

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Die Bezeichnung “Schulen des 2. Bildungsweges” macht schon deutlich, dass es sich um pädagogische Einrichtungen handelt, die aus dem Rahmen des “normalen Schulsystems” fallen.
In der Regel lassen sich drei Säulen der Weiterbildung benennen. Dies sind die Abendrealschule, das Abendgymnasium und die Kollegs, die alle drei unter der Bezeichnung Weiterbildungskolleg zusammengefasst werden. Innerhalb der Schulen des 2. Bildungsweges wird die Schulzeit nicht nach Schuljahren, sondern nach Semestern gezählt. Ein Semester entspricht einem Schulhalbjahr, entsprechend wird allgemein auch von Studierenden, nicht von Schülern gesprochen.
Angeboten werden Bildungsgänge im Sekundarbereich I und II, mit den entsprechenden Abschlüssen.
Die gängige Bezeichnung “Abend”-Schule spiegelt die Notwendigkeit wider, sich den frei verfügbaren Zeiten von Arbeitnehmern anzupassen. Allerdings gibt es ebenso Schichtarbeiter oder Hausfrauen/männer, die nicht nur am Abend zur Schule gehen können. Für diese Gruppe gibt es in den meisten Fällen auch Vormittagsunterricht oder flexible Unterrichtsmodelle.
Die Bildungsgänge des Sekundarbereichs I - innerhalb des 1. Bildungsweges würde man von Sekundarstufe I sprechen - führen an der Abendrealschule zum Hauptschulabschluss und zum mittleren Schulabschluss, mit dem die Fachoberschulreife verbunden ist. Bei entsprechendem Leistungsstand ergibt sich daraus die Berechtigung, über die Berufskollegs die allgemeine Hochschulreife anzustreben.
Hat der Studierende keinen Hauptschulabschluss oder fehlen ihm deutsche Sprachkenntnisse, besucht er einen Vorkurs, der ein oder zwei Semester dauert und eine wöchentliche Mindestzahl an Unterrichtsstunden, in der Regel 12, umfasst.
Es folgt die Hauptphase mit vier Semestern, 20 oder mehr Unterrichtsstunden pro Woche, die meist vier Semester, zwei Jahre, dauert. Bestimmte Leistungsnachweise, beispielsweise von der Volkshochschule, können verkürzend angerechnet werden. Es gibt eine Höchstverweildauer, die im allgemeinen sechs Semester beträgt.
Das Abendgymnasium wird als eine berufsbegleitende Einrichtung angeboten. Bewerber müssen also berufstätig sein, eine Familien- oder Erziehungstätigkeit ausüben oder offiziell arbeitslos gemeldet sein.
Studierende mit Fachoberschulreife beginnen im ersten Semester, können aber je nach ihren Vorkenntnissen in das zweite oder dritte Semester aufgenommen werden. Für alle anderen ist der Besuch eines Vorkurses oder einer Abendrealschule vorgesehen.
Das Abendgymnasium führt in der Regel innerhalb von sechs Semestern von mindestens 20 Wochenstunden zur allgemeinen Hochschulreife, schon nach vier Semestern kann die Fachhochschulreife erlangt werden.
Die Höchstverweildauer beträgt acht Semester, zwei Semester können also wiederholt werden.
Das Kolleg ist ein schulisches Vollzeitangebot, der Unterricht findet an 5 Wochentagen tagsüber statt, so dass eine Berufstätigkeit nur sehr bedingt möglich ist. Daher ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Studierende unter 30 Jahren möglich.


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