Realschule

21.07.2008 Autor: meinung.info 

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Von der Idee her ist die Realschule der “Mittelweg” innerhalb des deutschen Schulsystems, was sich früher auch in der Bezeichnung “Mittelschule” ausdrückte.
Die Praxis sieht heute anders aus. Die Realschule ist zu dem geworden, was früher die Hauptschule war. Wer die Grundschule durchlaufen hat und weder zum Gymnasium geht, noch die Möglichkeit hat, eine Gesamtschule zu besuchen, wählt die Realschule. In dieser Hinsicht stimmt die diffamierend gebrauchte Bezeichnung “Restschule” für die Hauptschule durchaus.
Problematischer ist allerdings, dass sich teilweise das Niveau der Realschule nicht mehr von dem der früheren Hauptschule unterscheidet - was auch von den betreffenden Schulleitern zugestanden wird. Auf der anderen Seite gibt es Realschulen, die mit ihrem hohen Niveau und ihren Anforderungen an Gymnasien heranreichen.
In jenen Bundesländern, die das dreigliedrige Schulsystem in ein zweigliedriges überführt haben, hat die Realschule die Hauptschule “geschluckt”, was in gewisser Hinsicht als konsequent anzusehen ist. Kritiker sehen darin allerdings keine Hebung des schulischen Niveaus für Hauptschüler, sondern eine Niveausenkung für Realschüler.
Die Realschule umfasst die Sekundarstufe I und wird im Regelfall mit dem erfolgreichen Abschluss der 10. Klasse verlassen.
Der Fächerkanon der Realschule umfasst Deutsch, Englisch, Mathematik, Geschichte, Erdkunde, Politik, Biologie, Physik, Chemie, Kunst, Musik, Textilgestaltung, Religionslehre und Sport. Die Fächer werden teilweise als “Epochalunterricht” gelehrt: Beispielsweise kann ein halbes Schuljahr Chemie, in der zweiten Hälfte des Schuljahres Physik unterrichtet werden, entsprechend ein halbes Jahr Geschichte und ein halbes Jahr Erdkunde. Die Aufteilung wird von der Schulkonferenz der einzelnen Schulen festgelegt. Wichtig dabei ist, dass jeder Schüler im Verlauf seines Verbleibs auf der Realschule eine bestimmte Anzahl an Unterrichtsstunden in einem bestimmten Fach erhalten hat.
Ab der Klasse 7 wird der verbindliche Unterricht durch Wahlpflichtunterricht ergänzt.
In verschiedenen Bundesländern werden die Klassen 5 und 6 als Erprobungsstufe behandelt. In der Regel wird Wert darauf gelegt, den Schülern Übergangsmöglichkeiten offen zu halten. Beispielsweise wird in Nordrhein-Westfalen die Wechselmöglichkeit bis zur Klasse 9 gewährt.
Mit dem erfolgreichen Durchlaufen der Klasse 9, also der Versetzung in die Klassenstufe 10, hat der Schüler den “kleinen Hauptschulabschluss”. Würde ein solcher Schüler allerdings von der Schule abgehen, müsste er in das Berufsgrundschuljahr gehen, weil er die vorgeschriebenen 10 Schuljahre noch nicht absolviert hat. Ausnahme: Der Schüler hat eine Klasse wiederholt.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Klasse 10 hat der Realschüler die Fachoberschulreife, bei entsprechenden Noten die Berechtigung zum Besuch der Sekundarstufe II, also der gymnasialen Oberstufe.


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