Der Meinung wurde am Mittwoch, den 23. Juli 2008 um 09:10 Uhr veröffentlicht und wurde unter Schulbildung und Schularten abgelegt. du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. du kannst einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
Die Förderschule ist eine schulische Einrichtung, die sich an jene Kinder wendet, deren Entwicklung im Rahmen des normalen Schulsystems nicht ausreichend gefördert werden kann. Der früher gängige Begriff der Sonderschule wird heute vermieden, um im Rahmen der politischen Korrektheit jegliche Andeutung von Ausgrenzung oder gar Diffamierung zu vermeiden.
Bei der Entscheidung für eine sonderpädagogische Förderung sind zwei Dinge zu trennen: Förderort - wo findet der entsprechende Unterricht statt - und Förderschwerpunkt - auf welchen Gebieten hat das Kind Defizite, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf anzeigen.
In der Regel wird die sonderpädagogische Förderung an drei Förderorten ermöglicht. Dies sind Förderschulen, die teilweise zu Förderzentren ausgebaut werden, also ein breites Spektrum möglicher Fördermaßnahmen anbieten. Es gibt weiterhin integrative Lerngruppen an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I und als dritte Möglichkeit den gemeinsamen Unterricht an einer allgemeinen Schule. Möglich ist auch ein Hausunterricht, der allerdings oft ergänzend stattfindet.
Je nach Bundesland haben die Eltern eine Wahlmöglichkeit zwischen den beiden hauptsächlichen Formen des Förderortes. Während die technische und pädagogische Ausstattung der Förderschulen wesentlich besser ist, bieten die allgemeinen Schulen die Möglichkeiten einer weitaus stärkeren sozialen Integration.
Generell wird die letztgenannte Variante als die beste angesehen. Beispiele zeigen, dass körperliche Defizite den Schulerfolg auf einer allgemeinen Schule nicht behindern müssen. Rollstuhlfahrer können nach einigen baulichen Maßnahmen am Schulgebäude problemlos am Unterricht teilnehmen.
Der Förderschwerpunkt wird unterteilt in folgende Bereiche: geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Lernen, Sprechen.
Die Feststellung des Förderbedarfs ist in den einzelnen Bundesländern gesetzlich geregelt, die Schulaufsicht ist meist die entscheidende Instanz. Der sonderpädagogische Förderbedarf muss jedes Jahr durch die Schule überprüft werden.
Die verschiedenen Typen von Förderschulen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern in ihrer Benennung. Nicht überall gibt es jede Form von Förderschule.
Allgemein lassen sich folgende Arten von Förderschulen aufzählen: Die Schule für Erziehungshilfe, die teilweise als Förderschule Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung bezeichnet wird. Die Schule für Blinde, die Schule für Sehbehinderte, die Schule für Schwerhörige, die Schule für Gehörlose, die Schule für Taubblinde, die Schule für Körperbehinderte, die Schule für Sprachbehinderte, die Schule für Lernbehinderte und die Schule für Geistigbehinderte, die auch als Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung bezeichnet wird.
Daneben gibt es die Schule für Kranke beziehungsweise für Kinder mit längerem Krankenhausaufenthalt.
Während die bisher aufgeführten Beispiele die Aufgabe haben, Schüler mit Defiziten zu fördern, existieren teilweise auch Förderschulen für Hochbegabte.
















