Der Meinung wurde am Dienstag, den 14. Oktober 2008 um 17:45 Uhr veröffentlicht und wurde unter Schulbildung und Schularten abgelegt. du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. du kannst einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
Der über zwei Jahre lang andauernde Rechtstreit zwischen einer christlichen Baptistengemeinde aus dem Raum Heilbronn und dem Regierungspräsidium Stuttgart konnte nun vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart im beiderseitigen Einvernehmen beigelegt werden. Die regionale Tageszeitung “Heilbronner Stimme“ berichtet in ihrer heutigen Ausgabe über einen Vergleich, der vom VG Stuttgart vorgeschlagen und anschließend die Zustimmung von Vertretern beider Parteien fand. Die Baptisten waren im Jahr 2006 mit einem Antrag auf Streichung der umstrittenen Evolutionstheorie aus den Lehrplänen ihrer christlichen Grund- und Hauptschule sowie die Fortschreibung des pädagogischen Konzepts auf jenes stattlicher Schulen gescheitert. Die Richter am VG Stuttgart sah damals keine Möglichkeit die beiden Begehren der Baptisten wohlwollend zu unterstützen und lehnte die Anträge ab. Dies ist nun offenbar anders, nachdem sich die Baptisten bereit erklärt hatten, die Evolutionstheorie im “unbedingt notwendigen Umfang“ im Lehrplan zu belassen. Unter Einhaltung dieser und anderer Auflagen stimmte das VG Stuttgart dem Antrag der aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion stammenden Baptisten nun zu. Die Grund- und Hauptschule der Baptistengemeinde befindet sich in Windischenbach im Landkreis Öhringen und zählt nur 14 Schüler. Zu Beginn wurden die Eltern sowohl von der Stadt Öhringen als auch vom Landratsamt in Künzelsau mit Bußgeldern belegt, da sie sich weigerten, ihre Kinder auf eine staatliche Schule zu schicken. Diese Maßnahmen wurden inzwischen mangels Erfolgsaussichten wieder eingestellt.



