Das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) hat eine Initiative zur Förderung von besonders erfolgreichen Berufstätigen gestartet, um dem Mangel an Fachkräften in Deutschland entgegenzutreten. Kernstück dieser Bildungsoffensive soll ein so genanntes Aufstiegsstipendium bilden, das begabten Arbeitnehmern den fachgebundenen Zugang zur Uni oder sonstigen Hochschulen auch ohne die entsprechende schulische Qualifikation ermöglichen soll. Darüber hinaus sollen die Empfänger des Aufstiegsstipendiums vor allem auch finanziell unterstützt werden. Ein Sprecher des BMBF betonte allerdings, dass das Gesamtkonzept eine bessere Förderung aller Menschen beginnend bei der frühkindlichen Erziehung über die schulische Laufbahn bis hin zum Eintritt ins Berufsleben vorsehe. Im Rahmen des Aufstiegsstipendiums können sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitmaßnahmen, also berufsbegleitende Studiengänge, an diversen Hochschulen gefördert werden. Bei Teilzeitmaßnahmen sieht das Aufstiegsstipendium eine Förderung der Studierenden mit bis zu 1.700 Euro pro Jahr vor. Mit diesem Geld können allerdings nur Kosten gedeckt werden, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme stehen. Ebenso kann die Förderung durch ein Aufstiegsstipendium nur bei einem erstmaligen Studium erfolgen, unabhängig davon, ob es sich um ein Vollzeit- oder Teilzeitstudium handelt. Eine weitere sachliche Voraussetzung ist das Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Bildungsstätte.Darüber hinaus müssen die Antragsteller aber auch einige persönliche Voraussetzungen mitbringen. So muss mindestens eine zweijährige Berufserfahrung und ein Ausbildungsabschluss im betreffenden Berufsfeld von 1,9 bzw. 87 Punkten oder besser nachgewiesen werden. Alternativ dazu wird auch eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem Berufswettbewerb auf Bundesebene anerkannt, wobei der Begriff “besonders erfolgreich“ nicht näher definiert ist.Kandidaten, die diese Kriterien nicht erfüllen, können nur durch Intervention des Arbeitgebers die fachliche Qualifikation anerkannt bekommen. Die Anträge für das diesjährige Aufstiegsstipendium können noch bis 30.09.2008 per Internet eingereicht werden. Der Antrag muss vor Beginn des Studiums oder spätestens vor Abschluss des zweiten Semesters gestellt werden. Ab dem Jahr 2009 werden pro Jahr zwei Auswahlrunden zur Vergabe von Aufstiegsstipendien stattfinden. Die Vergabe eines Aufstiegsstipendiums ist an keine Altersgrenze gebunden, so dass Fachkräfte jeden Alters die Chance zur beruflichen Weiterbildung erhalten.


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