Die Beteiligungsgesellschaft, zu der die Imbiss-Kette Nordsee gehört, denkt derzeit laut über einen Börsengang nach. Ein Nordsee-Sprecher nannte die Börse als eine von vielen Möglichkeiten, neues Kapital in das Unternehmen zu spülen, das sein Geld in erster Linie mit dem Verkauf von Fischbrötchen und ähnlichen Speisen verdient. Die Mehrheit an Nordsee halten derzeit noch der Milchindustrielle Theo Müller und der Bäcker Heiner Kamps, denen 47 % bzw. 41 % der Beteiligungsgesellschaft gehören. Bei einem Gang
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Je nach Art und Umfang eines Unternehmens kann es viele Gründe geben, die für oder gegen einen Gang an die Börse sprechen. Ein beliebtes und häufig genanntes Argument für einen Börsengang ist die Beschaffung von zusätzlichem Kapital, das mit der Herausgabe von Aktien freigesetzt wird. Andererseits reagierten die Unternehmen im zurückliegenden Jahr eher zurückhaltend, wenn es um den Gang an die Börse ging, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die weltweite Wirtschaftskrise. Die ersten Anzeichen
Die deutsche Fischrestaurant-Kette “Nordsee“ konzentriert sich mit ihren Aktivitäten bisher fast ausschließlich auf die einheimischen Märkte in Deutschland und Österreich, wo insgesamt 402 Filialen betrieben werden. Hinzu kommen 11 Filialen in der Schweiz, Tschechien, Rumänien und Ungarn. Seit dem heutigen Montag ist “Nordsee“ darüber hinaus auch in Dubai, der Boom-Region im Mittleren Osten, mit einer Filiale vertreten. Der Ersteröffnung sollen binnen weniger Monate noch zwei weitere Nordsee-Filialen in den Vereinigten Arabischen Emiraten folgen, so die
Seit mehr als zehn Jahren ist der Strommarkt liberalisiert, der Gasmarkt folgte vor wenigen Jahren. Jeder Verbraucher kann seinen Versorger frei wählen, die meisten Kunden sind jedoch dem Grundversorger treu geblieben. Die Bundesnetzagentur vermutet eine Wettbewerbsverzerrung und hat deshalb eine strikte Marktrollentrennung vorgeschrieben.
Die derzeitige Situation
Der Kundendienst-Mitarbeiter des örtlichen Netzbetreibers kann sowohl die Netz- als auch die Lieferantenseite einsehen. Damit stehen ihm Informationen über von einem gewählten Lieferanten versorgte Kunden zur Verfügung. Er darf diese allerdings